Plichtmitgliedschaften

Sind die MitarbeiterInnen der Handwerkskammer nur fehlinformiert oder belügen sie einen? Ich würde ja ersteres hoffen, aber beides ist nicht wünschenswert. Aber ich fange am besten mal von vorne an.
Bei meiner Gewerbeanmeldung musste ich meine angemeldete Tätigkeit beschreiben, und dann ein Kreuz bei Industrie, Handel, Handwerk oder Sonstiges machen. Mein Kreuz habe ich bei Sonstiges gemacht, aber die Handwerkskammer hat mir geschrieben, dass sie meine Tätigkeit als "Maßschneider - Handwerk" einstuft. Damit bin ich gesetzlich verpflichtet, bei der Handwerkskammer Mitglied zu sein. Ausserdem sei die Handwerkskammer gesetzlich verpflichtet, "ein Verzeichnis zu führen, in das die Inhaber eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes einzutragen sind". Und die Eintragung in dieses Verzeichnis kostet 150 Euro.
Meine Devise war dann, einfach mal mit den Leuten schwätzen, also habe ich angerufen. Die erste Dame am Telefon war von der Handwerksrolle und hat mir erklärt, dass die Entragungsgebühr von allen bezahlt werden muss, egal wie groß oder klein der Betrieb. Dann habe ich mir noch erlaubt zu sagen, dass 150 Euro ja wohl nicht nur der bürokratische Aufwand seien. Darauf meinte sie, die Gebühr sei gesetzlich vorgeschrieben. Naja, die Gebühr schon, aber nicht die Höhe der Gebühr. In Foren habe ich schon von einer Handwerkskammer gelesen, die 107 Euro für die Eintragung nimmt. Das ist dann doch ein ganzes Stückchen günstiger. Aber immerhin hat mir die Dame dann mitgeteilt, ich könne das Ganze auch in drei Raten zahlen. Das ist doch schon mal etwas. Dann habe ich noch nach eventuellen Beiträgen gefragt, und dafür wurde ich dann mit der Beitragsabteilung verbunden. Das scheint ja ein recht großer Verein zu sein, bei dem Pflichtmitgliedschaft besteht...
Die Dame von der Beitragsabteilung hat mir dann erklärt, dass ich als Existenzgründerin eingestuft werde, und somit im ersten Jahr Beitragsfrei sei, und im 2. und 3. Jahr müsse ich dann jeweils nur den halben Grundbeitrag zahlen (85 Euro). Auf meine Nachfrage, ob es denn keine Beitragsbefreiung gebe, wenn der Jahresumsatz unter 5200 Euro liegt, meinte sie nur, es gebe gar keine Beitragsbefreiung.
Nun, eine kurze Internetrecherche inklusive Handwerksordung lesen hat ergeben, dass bei einem Jahresumsatz von unter 5200 Euro sehr wohl Beitragsbefreit sind (§ 113 Abs. 2 HwO: "[...] Personen, [...] deren nach dem Einkommen- oder Körperschaftsteuergesetz ermittelter Gewinn aus Gewerbebetrieb 5.200 Euro nicht übersteigt, sind vom Beitrag befreit.")
Und hier stellt sich mir nun die Frage, ob die gute Dame fehlinformiert ist, was ja eigentlich nicht passieren dürfte, da sie ja Mitarbeiterin in der Beitragsabteilung ist, oder ob sie lügt, damit die Handwerkskammer an Geld kommt. Was wiederum natürlich auch in keinster Weise in Ordnung wäre.
So viel zu meinem aktuellen Bürokratiefrust.
Aber Verpackungen, die nach der Verpackungsverordnung lizensiert sind, habe ich bestellt, also kann der Dawanda Shop bald starten. :-)


Kommentare